Der Blog für Freunde der Architektur

Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog. Hier schreibe ich über die Bauindustrie. Für mich sind Gebäude und Architekturen, um welche die Menschen jeden Tag gehen, sehr beeindruckend. Es gibt sehr interessante Gebäude und ich möchte genau diese vorstellen. Lesen Sie meine Texte, die ihnen erklären, wie sich die Welt mit der Architektur verändert hat. Sie lesen vielleicht genauso gerne, welche Gebäudestile es gibt und wie diese erbaut werden und wurden. Dies und noch viele anderen Sachen finden sie auf meinem Blog. Hier finden sie die neusten Gebäude, Berichte zu den Menschen, die diese mit Liebe zum Detail erbauen, und welche Ziele diese Bauten haben. Sie interessieren sich für Architektur? Besuchen Sie meinen Blog, hier gibt es ständig neue Eindrücke.

Die Kontrollen beim Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage

Bau & Bauunternehmer Blog

Mit meinem Blockbeitrag gebe ich einen groben Überblick über die notwendigen Kontrollen beim Betrieb einer biologischen Kleinkläranlage. Zusätzlich skizziere ich für die Kontrollen kurz den Kontrollinhalt.

Beim Betrieb von biologischen Kleinkläranlagen sind die Kontrollen sehr vielfältig. Sie dienen dazu, Mängel bzw. Schäden an der Anlage möglichst frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig beheben zu lassen. Ziel der Kontrollen ist es, sowohl die Gefährdungen für die Umwelt als auch das Auftreten von nachhaltig belästigenden Gerüchen auf das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestmaß zu reduzieren. Grundsätzlich wird bei den Kontrollen einer biologischen Kleinkläranlage zwischen den Pflichten des Betreibers und den Pflichten des Herstellers bzw. Installateurs der Anlage unterschieden. Als Betreiber gilt die Person, in deren Verantwortung die biologische Kleinkläranlage, wie beispielsweise von SW Umwelttechnik Österreich GmbH, genutzt wird. Generell ist der Betreiber vom Hersteller bzw. Installateur der Kläranlage verpflichtet, die Anlage täglich und mit zusätzlichem Kontrollinhalt mindestens einmal monatlich zu kontrollieren. Die Verpflichtung des Betreibers zur Kontrolle basiert auf der Technischen Dokumentation für den Betrieb der Kläranlage und den Anforderungen an das Aufrechterhalten des Garantieanspruchs. Die Rechtmäßigkeit der Kontrollverpflichtung des Betreibers wird zusätzlich vom Gesetzgeber und von den Normen für die Zertifizierung von Anlagen (DIN oder EN) gestützt. Darüber hinaus verlangt der Hersteller der Anlage für die Kontrollen regelmäßig vom Betreiber Sachkunde. Beim Fehlen von Sachkunde soll der Betreiber verpflichtet sein, mit den Kontrollen eine sachkundige Person (Installateur) zu beauftragen. Hier ist gesetzlich aber festgelegt, dass der Betreiber Sachkunde durch praktische Tätigkeiten an der Kläranlage (z. B. Bedienen nach Bedienungsanleitung) erlangt.

Inhalt der täglichen Kontrollen ist die Betriebsbereitschaft der Kläranlage. Der Betreiber soll täglich die Funktionsleuchten der Anlage kontrollieren. Grüne Funktionsleuchten signalisieren die Betriebsbereitschaft und rote eine Störung. Hintergrund der täglichen Kontrollen ist das Gewährleisten einer kontinuierlichen Stromversorgung. Denn bei einem Stillstand der Anlage können Gerüche austreten und im ungünstigsten Fall kann die Anlage überlaufen.

Bei der monatlichen Kontrolle sind vom Betreiber mittels Sichtprüfung die Zu- und Abläufe der Anlage auf Verstopfungen (insbesondere Schlammabtrieb) zu kontrollieren. Ggf. aufgetretener Schwimmschlamm ist zu beseitigen und in den Schlammspeicher zu überführen. Zu überprüfen ist auch die Funktion der netzunabhängigen Stromversorgung (Batterie). Daneben muss der Betreiber das Betriebsbuch der Anlage um die gelaufenen Betriebsstunden des kontrollierten Monats ergänzen. Das Durchführen der monatlichen Kontrollen ist bei der Wartung oder im Garantiefall gegenüber dem Hersteller mittels Vordruck nachzuweisen. Seitens des Herstellers sind biologische Kleinkläranlagen zweimal im Jahr in einem Abstand von rd. 6 Monaten zu warten. Für die Wartung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit dem Installateur der Anlage empfohlen. Bei der Wartung nimmt er Einsicht in das Betriebsbuch und überprüft die Funktion der maschinellen, elektrotechnischen und sonstigen betriebswichtigen Teile der Anlage (z. B. Luftheber, Pumpen und Gebläse).

Teilen  

31 Mai 2019