Der Blog für Freunde der Architektur

Hallo und herzlich willkommen auf meinem Blog. Hier schreibe ich über die Bauindustrie. Für mich sind Gebäude und Architekturen, um welche die Menschen jeden Tag gehen, sehr beeindruckend. Es gibt sehr interessante Gebäude und ich möchte genau diese vorstellen. Lesen Sie meine Texte, die ihnen erklären, wie sich die Welt mit der Architektur verändert hat. Sie lesen vielleicht genauso gerne, welche Gebäudestile es gibt und wie diese erbaut werden und wurden. Dies und noch viele anderen Sachen finden sie auf meinem Blog. Hier finden sie die neusten Gebäude, Berichte zu den Menschen, die diese mit Liebe zum Detail erbauen, und welche Ziele diese Bauten haben. Sie interessieren sich für Architektur? Besuchen Sie meinen Blog, hier gibt es ständig neue Eindrücke.

Fahrplan für das Massivhaus

Bau & Bauunternehmer Blog

Nicht umsonst wirken beim Hausbau verschiedene Fachleute mit. Die Umsetzung des Traums von den eigenen vier Wänden will gut organisiert sein. Niemand würde auf die Idee kommen, als erstes den Dachdecker oder den Heizungsinstallateur zu beauftragen und sich dann erst um den Erwerb des passenden Grundstücks kümmern. Was gibt es bei der Planung zu beachten? Der nachfolgende Fahrplan dient als Anregung. 

Budget festlegen  

Damit sich der Wunsch vom eigenen Massivhaus realisieren lässt, gilt es, zunächst die finanzielle Situation zu prüfen. Steht ausreichend Eigenkapital zur Verfügung? Muss ein Darlehen aufgenommen werden? Wenn ja, lohnt es, die Konditionen der Kreditinstitute zu vergleichen. Bei einem vergleichsweise kleinen Budget können Eigenleistungen dazu beitragen, dass der Rahmen nicht gesprengt wird. 

Passendes Grundstück finden  

"Lage ist alles", lautet ein Spruch, der die Wertigkeit von Gebäuden betrifft. Er sollte bereits vor dem Hausbau beherzigt werden. Was nützt es, die attraktivste Immobilie zu besitzen, wenn nebenan ein Chemiekonzern seine Dämpfe in die Luft bläst oder wenn der Hausbesitzer sich später vom Lärm eines nahe gelegenen Flughafens gestört fühlt? Wer entspannt wohnen möchte, wird auf eine ruhige Lage des Grundstücks achten. Der Kauf dessen bedarf der notariellen Beurkundung.

Bebauungsplan beachten  

Der Bebauungsplan schreibt unter anderem vor, welche Bauweisen erlaubt sind und welche Bebauungsgrenzen einzuhalten sind. An diesen Regelungen wird sich die Planung orientieren müssen, sonst droht Ärger. Schlimmstenfalls sind Änderungen oder der Abriss des Gebäudes notwendig. 

Fachleute beauftragen

Ob der Bauherr die Planung und Ausführung einem Unternehmen überlässt, ob er die einzelnen Gewerke gesondert beauftragt und in welcher Weise er Eigenleistungen einbringt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wichtig ist es, dass sich der Bauherr an seriöse Unternehmen hält, die entsprechende Referenzen vorweisen können. Auch die Mund-zu-Mund-Propaganda hilft dabei, schwarze Schafe von vertrauenswürdigen Baufirmen abzugrenzen. 

Eigene Vorstellungen möglichst genau angeben

Der erste Schritt ist der Entwurf. Er nimmt die Wünsche des Bauherrn auf und bringt sie mit den Überlegungen des Fachmanns unter einen Hut. Dabei gilt es zu bedenken, dass nicht nur das Haus selbst die Anforderungen seiner späteren Besitzer erfüllen muss. Es sollte sich auch harmonisch in das Grundstück sowie in die angrenzende Umgebung einfügen. Erfahrene Architekten beraten in dieser Hinsicht kompetent. Meist ergeben sich im Anschluss an den Entwurf einige Änderungen, die durch diverse Faktoren beeinflusst werden. Aus all diesen Punkten ergibt sich der Ausführungsplan, der als Grundlage für die weiterführenden Arbeiten gilt.

Das Tragwerk planen  

Der Tragwerksplaner ermittelt zusammen mit dem Architekten, welche tragende Konstruktion erforderlich ist. Sie umfasst das Dach, die Decken, Wände, Stützen und die Gründung. Der Statiker nimmt die Berechnungen vor. Es werden Positionspläne erstellt, Konstruktionspläne angefertigt, Materialien ausgewählt und deren erforderliche Mengen berechnet und die Leistungsverzeichnisse ergänzt. Die letzte Kontrolle dieser Berechnungen obliegt dem Prüfingenieur. 

Unterlagen einreichen  

Nun können beim Bauaufsichtsamt die erforderlichen Anträge eingereicht werden. Weichen die Unterlagen von den Regelungen des Bebauungsplans ab, ist ein Befreiungsantrag zu stellen. Weiterhin benötigen die Behörden Nachweise über den Schall- und Brandschutz und über die Statik und den Wärmeschutz. Ist der Antrag bewilligt und sind die Erschließungskosten beglichen, steht dem Massivhaus, zum Beispiel von auernovum - hrabec müller hofbauer bau u planungs gmbh Bauunternehmen, nichts mehr im Wege.

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18 Oktober 2017